Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
mehrDer Bundesfinanzhof (BFH) hatte zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass sowohl das Finanzgericht als auch der BFH den Ausweis von Verbindlichkeiten sehr streng an zivilrechtlichen Maßstäben misst, nicht aber wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitserwägungen in den Vordergrund stellt.
mehrMit dem Projekt „Schneller Gründen“ sollen Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital ermöglicht werden. Das teilte das Bundesministerium für Digitales u. Staatsmodernisierung mit.
mehrEinen Entschädigungsanspruch hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter des unangemessen verzögerten Verfahrens gewesen ist. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde. Wer einem Ruhen seines Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann dafür später keine Entschädigung wegen überlanger Dauer verlangen
mehrEin großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.