Informatioenen auf einen Blick

Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 03.06.2026

Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils für Unterkunft und Familienheimfahrten

Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 03.06.2026

Verzicht des Gläubigers auf Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst kein Passivierungsverbot für den Schuldner aus

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass sowohl das Finanzgericht als auch der BFH den Ausweis von Verbindlichkeiten sehr streng an zivilrechtlichen Maßstäben misst, nicht aber wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitserwägungen in den Vordergrund stellt.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Dienstag, 02.06.2026

Projekt „Schneller Gründen“ gestartet - Kombiantrag für Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Mit dem Projekt „Schneller Gründen“ sollen Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital ermöglicht werden. Das teilte das Bundesministerium für Digitales u. Staatsmodernisierung mit.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 02.06.2026

Ruhen des Verfahrens vereinbart: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer

Einen Entschädigungsanspruch hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter des unangemessen verzögerten Verfahrens gewesen ist. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde. Wer einem Ruhen seines Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann dafür später keine Entschädigung wegen überlanger Dauer verlangen

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Steuern / Verfahrensrecht 
Montag, 01.06.2026

Änderungsmöglichkeiten eines Steuerbescheides durch das Finanzamt wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen

Ein großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.